Wussten Sie, dass in Deutschland eine beträchtliche Anzahl schwerer Arbeitsunfälle im Rahmen von Bauprojekten auftreten1? Die Arbeitssicherheit auf Baustellen spielt daher eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Unfällen und der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) gibt klare Vorgaben, dass jedes Unternehmen für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich ist1. Noch entscheidender wird dies, wenn mehrere Firmen gleichzeitig auf derselben Baustelle tätig sind, was oft zu Überschneidungen und Konflikten hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen führt1.
Ein weiteres Element der Baustellensicherheit ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo), welcher bei größeren Bauprojekten aufgrund des benötigten Fachwissens zur gängigen Praxis gehört1. Der SiGeKo ist dafür verantwortlich, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu identifizieren, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und verschiedenen Gewerken zu koordinieren1.
Die Berufsgenossenschaft Bau zeigt für das Jahr 2021 einen leichten Rückgang meldepflichtiger Arbeitsunfälle im Vergleich zu 2020, mit insgesamt 103.525 Arbeitsunfällen im Jahr 20212. Allerdings ist die Anzahl der Wegeunfälle im gleichen Zeitraum von 7.723 im Jahr 2020 auf 8.808 im Jahr 2021 gestiegen2. Eine gezielte Unfallverhütung und die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhelme, Sicherheitsbrillen und Schutzkleidung sind daher unerlässlich für eine optimierte Sicherheit auf Baustellen.
Um das Risiko schwerwiegender Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu minimieren, spielt die klare Kommunikation, Koordination und regelkonforme Kennzeichnung und Sicherung von Baustellen eine zentrale Rolle. Beispielsweise sind Bauarbeiter ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter zu sichern, und ab zwei Metern sind Absturzsicherungen erforderlich3.
Bei Bauprojekten spielen Lastaufnahmemittel eine wichtige Rolle. Mit ihnen ist es möglich, Lasten leicht aufzunehmen und zu bewegen. Die Auswahl an unterschiedlichen Lastaufnahmenmitteln ist groß, sodass für jedes Projekt individuell ausgewählt werden muss, welche Lösungen am besten geeignet sind.
Wichtige gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten auf Baustellen
In Deutschland sind verschiedene gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten auf Baustellen von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem die Baustellenverordnung (BaustellV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie Regelungen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo). Die jüngsten Änderungen und Neuerungen dieser Vorschriften zielen darauf ab, eine deutlich bessere Koordination und Umsetzung der Schutzmaßnahmen zu erreichen.
Baustellenverordnung (BaustellV) und ihre Neuerungen
Die Baustellenverordnung wurde zuletzt am 19. Dezember 2022 geändert (BGBl. 2023 I Nr. 1) und soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen erheblich verbessern4. Diese Verordnung gilt nicht für Tätigkeiten und Einrichtungen im Sinne des Bundesberggesetzes4. Eine Baustelle wird als der Ort definiert, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird4.
Für Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Arbeitsumfang 500 Personentage überschreitet, muss mindestens zwei Wochen vor der Einrichtung der Baustelle eine Meldung an die zuständige Behörde erfolgen4. Baustellen, bei denen mehrere Arbeitgeber besonders gefährliche Arbeiten ausführen, müssen vor der Einrichtung der Baustelle einen Gesundheitsschutzplan erstellen4. Die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und die Information der Mitarbeiter über diese Maßnahmen sind wesentlich, um Unfälle zu vermeiden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Baustellenverordnung. Er ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und die verschiedenen Arbeitgeber zu koordinieren. Zu den Aufgaben des SiGeKo gehört es, die Arbeitsabläufe zu koordinieren und die Mitarbeiter über die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen klar und verständlich zu informieren4. Dies ist besonders wichtig, da die Unfallhäufigkeit auf Baustellen laut Unfallstatistik circa doppelt so hoch ist wie an anderen Arbeitsplätzen5.
Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz bildet zusammen mit der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung das rechtliche Fundament zur Gewährung von Sicherheit auf Baustellen5. Verantwortlich für den Arbeitsschutz sind die Arbeitsschutzbehörden, Architekten, Bauleiter, Bauherren, Koordinatoren, Unternehmer und Sicherheitsfachkräfte5. Um Unfallrisiken zu minimieren, umfassen die Sicherheitsmaßnahmen Unterweisungen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes und Notfall-Rettungskonzepte5.
Sicherheitstechnische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Auf Baustellen spielen sicherheitstechnische Maßnahmen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) eine zentrale Rolle, um Mitarbeiter vor realen Gefahren zu schützen. Arbeitsschutzgesetze regeln in den meisten Ländern die Verantwortung der Arbeitgeber zur Bereitstellung und Verwendung von PSA zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer6. PSA-Verordnungen legen detaillierte Anforderungen für verschiedene Arten von PSA wie Augenschutz, Gehörschutz, Kopfschutz und Atemschutz fest6. Produkte von uvex, wie Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen und Atemschutzmasken, bieten einen hohen Sicherheitsstandard und sind oft von der Berufsgenossenschaft Bau gefördert. Dabei ist die Anpassbarkeit der PSA laut uvex ein besonderes Merkmal, das die individuelle Sicherheit der Mitarbeitenden steigern kann.
Schutzkleidung und Sicherheitsprodukte
Die Wahl der richtigen Schutzkleidung ist entscheidend, um Arbeitnehmer vor verschiedenen Gefährdungen zu schützen. PSA umfasst verschiedene Schutzmaßnahmen, darunter Schutzkleidung, Hand- und Armschutz sowie Atemschutz und Kopfschutz7. Eine angemessene PSA-Ausstattung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitnehmer vor potenziellen Gefahren und Verletzungen zu schützen6. Zertifizierungsnormen wie die CE-Kennzeichnung in Europa und ANSI/ISEA-Normen in Nordamerika sind wichtige Zertifizierungssysteme, die sicherstellen, dass die PSA den Anforderungen entspricht6. Zudem sollten Arbeitgeber umfassende Risikobewertungen durchführen und sicherstellen, dass die ausgewählte PSA gut an die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer angepasst ist, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten6.
Arbeitskleidung und Schutzanzüge
Für die Arbeitskleidung, einschließlich Schutzanzüge, gelten strenge Anforderungen. PSA muss gemäß § 2 PSA-BV den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen8. Ebenso muss PSA ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen8. Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die Beschäftigten vor Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen8. Dies umfasst auch die regelmäßige Wartung, Überprüfung und gegebenenfalls den Austausch der PSA, um die Schutzwirkung zu erhalten6. Vor jeder Benutzung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung durch die Nutzer erforderlich, um sicherzustellen, dass die PSA in einwandfreiem Zustand ist8.