Impfcenter Essen

Corona im Winter – Frühzeitig Vorsorge treffen

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Die Bundesregierung ruft dazu auf, rechtzeitig sich für eine etwaige Coronawelle im Herbst und Winter 2022 zu wappnen.
Die Stadt Essen ist mit dem Impfcenter Essen bestens vorbereitet und aufgestellt. Um Corona entgegentreten zu können, wird das Boostern und Impfen empfohlen.

Der aktuelle Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes

Die Stadt Essen wartet nicht lange ab und stellt sich rechtzeitig auf. Die bis dato gültige Sonderregelung im Rahmen der Covid-19-Pandemie läuft zum 23. September 2022 aus. Der Gesundheitsminister Lauterbach und der Justizminister haben den Entwurf für eine Verlängerung der Sonderregelung vorgelegt. Der Vorschlag beinhaltet eine Anpassung und somit eine Verlängerung der Sonderregelung vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.

Karl Lauterbach möchte, dass Deutschland besser ausgestattet in den Corona-Winter 2022/2023 hineingeht. Somit hat sich ebenso das Impfcenter Essen gewappnet. Es soll die Maskenpflicht in Innenräumen genutzt werden, wenn das Infektionsgeschehen es gebietet. Je nach Situation kann eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen bestehen. Die Möglichkeit wird in dem Entwurf eingeräumt, dass es zu Obergrenzen in Innenräumen kommt.

Vorbereitet sein und vulnerable Gruppen schützen

Justizminister Marco Buschmann möchte die Verhältnismäßigkeit wahren und vor allem vorbereitet sein. Dabei hat er die Grundrechte der Menschen im Blick. Aus seiner Sicht, darf es Freiheitseinschränkungen lediglich geben, wenn sie erforderlich werden. Den Ausgangssperren und Lockdowns erteilte er eine klare Absage. Er setzt bei Corona auf zumutbare Maßnahmen.

Zudem sollen die Schulen offen bleiben. Schulschließungen soll es nicht geben. Die Maskenpflicht an Schulen soll es lediglich geben, wenn dies erforderlich wäre. Kann der Präsenzunterricht nur noch mit Maskenpflicht aufrechterhalten werden, dann können die Länder diese ab der 5. Klasse einführen.

Das lagebezogene Schutzkonzept

Es sollen von Anfang Oktober bis Anfang April bereichsspezifische Maßnahmen bundesweit möglich sein. Wenn notwendig, treten die Schutzmaßnahmen in Kraft, um das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor Überlastung zu schützen. Explizit sieht der Entwurf eine Maskenpflicht für den Luftraum sowie den öffentlichen Personenfernverkehr vor. An der Testpflicht für Krankenhäuser sowie Pflegeeinrichtungen wird festgehalten. Hier gilt zudem die Maskenpflicht.

Diskussionsstoff gibt es bezüglich mit dem Umgang von frisch geimpften und genesenen Personen. Diese sollen Ausnahmen unterliegen, wie beispielsweise eine Ausnahmeregelung bei der Maskenpflicht. Die Länder können optional weitergehende Schutzmaßnahmen beschließen. Es ist davon auszugehen, dass an den Maßnahmen noch gefeilt wird. Maskenpflicht soll zu dem im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen bestehen. Ausnahmen bilden Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie gastronomische Einrichtungen. Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene soll es geben. Aktuell ist dieser Punkt ein großer Zankapfel.

Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.apotheke-auf-der-rue.de/impfcenter-essen/

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